Aufhebung der Anzeigepflicht nach § 32 MessEG

Mit Artikel 38 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wurde die Anzeigepflicht neuer Messgeräte nach § 32 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) seit dem 01.01.2025 aufgehoben. Die Anforderungen an Eichung von Messgeräten bleiben weiterhin bestehen.

Die Leistungen von BFW

Die Miet- und Eichservice-Verträge von BFW enthalten schon immer die Regelung, dass sich BFW um sämtliche eichrechtlichen Formalitäten kümmert. Für Sie als Kunde entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.